Strompreis

Zusammensetzung des Strompreises für private Verbraucher

Strompreis Zusammensetzung für private Verbraucher

Der Strompreis für Kunden von Stromanbietern und Stadtwerken setzt sich auch diversen Einzelpreisen zusammen. Grundlegend besteht der Strompreis aus den Kosten für die Stromerzeugung, aus den Kosten für den Transport bis zum Verbraucher sowie aus Steuern und Abgaben.

Allerdings sind die Anteile dieser Kosten für den privaten Verbraucher anders gelagert, als für Großabnehmer z.B. Industriekunden. Das liegt zum einen daran, dass Großabnehmer auf Grund ihrer Abnahmemenge einen besseren Preis aushandeln können. Zum anderen beziehen vieler der Großkunden Mittelspannung im Bereich von 10-30kV. Hierbei sparen die Energieversorger nicht nur Anschlussleitungen (1 Unternehmen mit einer 30kV Leitung zu versorgen kostet nur einen Bruchteil von dem, was etliche private Hausanschlüsse mit einer ähnlichen Leistung kosten), auch die notwendige Technik zur Transformation in handelsübliche 400V/230V muss weder bereitgestellt noch gewartet oder instandgesetzt werden.

Der Strompreis für einen durchschnittlichen Privatkunden setzt sich zum Beispiel bei den Stadtwerken Herborn (Anfang 2009) wie folgt zusammen:

  1. Strombeschaffung ca. 36%. Stromanbieter, die den Strom nicht selber produzieren haben Beschaffungskosten, das heißt sie kaufen den Strom über Großhandelsmärkte wie der Strombörse EEX in Leipzig. Die großen Kraftwerksbetreiber produzieren ihren Strom selber, anstelle der Baschaffungskosten haben diese Produktionskosten. Hier ist der Anteil meist etwas geringer, da für den Strom keine zusätzlichen Vertriebskosten, Margen usw. bezahlt werden müssen. Auch die Zusammensetzung (Strommix) wirkt sich stark auf den Produktions- bzw. Beschaffungspreis aus. Ökostrom ist deutlich teurer, Atomstrom wesentlich günstiger als der Durchschnitt.

  2. Netznutzung ca. 27%. Hierin sind alle Kosten für den Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher enthalten. Dazu gehören neben dem Ausbau und Unterhalt von eigenen Netzen auch Durchleitungsentgelte, wenn fremde Netze genutzt werden.

  3. Mehrwertsteuer ca. 16%. Auf den Netto-Gesamt-Strompreis findet der allgemeingültige Steuersatz von 19% Anwendung. Dies bedeutet rechnerisch einen Anteil von etwas mehr als 16% vom Brutto-Gesamt-Preis.

  4. Stromsteuer ca. 8%. Die Stromsteuer gehört zur Ökosteuer und wird als Mengensteuer auf den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten erhoben. Sie gilt für allgemein als umweltschädigend eingestufte Rohstoffe wie Kohle oder Erdöl.

  5. Konzessionsabgabe ca. 6%. Die Konzessionsabgabe wird durch die örtliche Gemeinde erhoben. Sie beinhaltet das Recht, öffentliche Straßen und Wege für die Verlegung von elektrischen Leitungen zu nutzen.

  6. EEG-Umlage ca. 4%. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet den Stromversorger zu einer Abgabe, die zur Förderung von Energieversorgungsanlagen auf Grundlage sich erneuernder Energiequellen (z.B. Solaranlagen) genutzt wird.

  7. Vertriebskosten ca. 2%. In den Vertriebskosten werden alle Kosten erfasst, die der Energieversorger im Rahmen der Strombelieferung erbringt z.B. Kundenservice, Rechnungswesen, Verwaltung usw.

  8. KWK-Umlage ca. 1%. Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird der Stromversorger zu einer Abgabe verpflichtet, die zur Unterhaltung, Erneuerung und zum weiteren Ausbau von Anlagen, welche nach dem Kraft-Wärme-Kopplung-Prinzip arbeiten, genutzt wird. Die in solchen Anlagen anfallende Abwärme bei der Stromerzeugung wird in Form von Fernwärme genutzt, was eine erhebliche Effizienzsteigerung zur Folge hat.

Aus dieser Aufstellung ergibt sich, dass ca. 35% der Stromkosten aus Steuern und Abgaben bestehen. Je nachdem, wie der Stromanbieter aufgestellt ist, ob er den Strom zukauft oder selber erzeugt etc., kann der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis, den letztendlich der Verbraucher zu zahlen hat, bis zu 40% erreichen. Im Gegensatz dazu entfallen bei Großkunden der Industrie ca. 57%-74% auf die Strombeschaffung, 9%-12% auf Netzendgelte und 17%-31% auf Steueren und Abgaben.

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