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Lexikon Erklärung: Energiesteuergesetz

Seit dem 01. August 2006 ist das Energiesteuergesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung ihre Verpflichtung erfüllt, die europäische Energiesteuerrichtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht umzusetzen. Im Energiesteuergesetz wird die Besteuerung von Mineralölen und Erdgas als Kraft- und Heizstoff geregelt. Gleichzeitig wurden aber auch die fossilen Energieträger wie Braunkohle und Steinkohle sowie Koks aufgenommen.

Bei der Energiesteuer handelt es um eine Verbrauchssteuer, so dass sie zu den indirekten Steuern zählt. Das Mineralölsteuergesetz wurde komplett neu gestaltet und in das Energiesteuergesetz umbenannt. Zusätzlich gibt es aber zu dem Einzelsteuergesetz noch das Stromsteuergesetz, welches die, 1999 eingeführte Strombesteuerung, regelt. Ziel der Energiesteuer ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, den Kraftwerkspark in Deutschland neu zu gestalten und gleichzeitig das Klima dabei zu schonen.