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Lexikon Erklärung: Energiewirtschaftsgesetz

Am 13. Dezember 1935 trat das Energiewirtschaftsgesetz (EvWG) in Kraft. Es war dafür bestimmt, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Bis in Jahr 1998 waren die Energieversorger Vollmonopole. Das neue Energiewirtschaftsgesetz trat am 24. April 1998 in Kraft. Dadurch öffnete sich der Energiemarkt für den freien Wettbewerb. An die Netzbetreiber ging die Verpflichtung ihr Netz anderen Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Mit der letzten Novelle des EnWG (2005) wurde dann schließlich auch das Zählwesen liberalisiert. Von diesem Zeitpunkt an müssen auch die Netznutzungsentgelte genehmigt werden.