Lexikon Erklärung: Netznutzungsentgelt
Netznutzungsentgelte für die Nutzung von Strom-, Gas- oder Telekommunikationsnetze werden von den Netzbetreibern erhoben. Für den Endverbraucher sind diese Gebühren bereits in den Preisen enthalten, die er an seinen Anbieter zahlen muss. Strom- und Gasnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die jeweiligen Nutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Überwacht wird die Preisgestaltung von der Bundesnetzagentur.
Netznutzungsentgelte werden zur Abdeckung der Kosten für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes verwendet. Falls ein Wechsel des Energieanbieters stattfindet, ist der neue Stromanbieter verpflichtet, ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber zu zahlen, da er dessen Netz zur Weiterleitung seines Stroms an den Verbraucher nutzt.