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Lexikon Erklärung: Nachtspeicherheizung

Elektrische Nachtspeicherheizungen (Stromheizungen) sind nicht mehr zeitgemäß und die Bundesregierung hat hier den Ausstieg beschlossen. Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden. Eigentümer haben die Möglichkeit für die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizung bei Mehrfamilienhäusern Zuschüsse in Höhe von 250 Euro pro Gerät zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.