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Lexikon Erklärung: KWK-Umlage

Mit dieser Umlage wird die Stromerzeugung über Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Strom wird mit Beiträgen zwischen 0,97 bis 2,10 Cent/kWh vergütet, wobei sich die Höhe der Förderung nach dem Alter und dem Modernisierungsstand der Anlage richtet.