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Lexikon Erklärung: Atomausstieg

Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde in einer Vereinbarung zwischen der Stromindustrie und der rot-grünen Bundesregierung am 11. Juni 2001 nach sehr langwierigen Verhandlungen im Berliner Kanzleramt unterzeichnet. Das Papier mündete in der Atomgesetznovelle, die im Dezember 2001 vom Bundestag verabschiedet wurde. Weiterhin wurde festgelegt, wie lange ein Kraftwerk noch Strom produzieren darf. Ausgeschlossen wurde der Bau neuer Reaktoren. Bis ein Endlager gebaut ist, muss der anfallende Atommüll bei den bestehenden Atomkraftwerken deponiert werden.