Das Nationale Klimaschutzprogramm in Deutschland

Das Nationale Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik (datiert auf den 18. Oktober 2000) soll sicherstellen, dass das von Deutschland auf europäischer und internationaler Ebene zugesagte Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht wird. Mit dem Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung vom 13. Juli 2005 wurde das Nationale Klimaschutzprogramm fortgeschrieben. 1995 hatte Deutschland sich auf dem Klimagipfel in Berlin verpflichtet, den Ausstoß von CO2 bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Das Ziel des Nationalen Klimaschutzprogramms 2005 ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 21 Prozent im Zeitraum 2008 - 2012 bezogen auf 1990 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2003 konnte Deutschland seine Treibhausgasemissionen bereits um 18,5 Prozent gemessen an den Emissionen von 1990 reduzieren. Im Rahmen des aktuellen Klimaschutzprogramms wird der Handlungsbedarf für die Sektoren, die nicht vom Emissionshandel betroffen sind, wie private Haushalte, Verkehr und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen definiert und es werden klare Zielvorgaben festgelegt. Entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung des Klimaschutzprogramms von 2000 wurde ein Maßnahmenkatalog mit den Schwerpunkten Verkehr und private Haushalte beschlossen.

Klimaschutz - Verringerung der CO2 Emissionen

Die sog. Zielwerte für die Kohlendioxidemissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012 liegen für den Sektor Haushalte bei 120 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr (minus 2 Millionen Tonnen gegenüber 2003, minus neun Millionen Tonnen gegenüber 1990) und für den Sektor Verkehr bei 171 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr (plus vier Millionen Tonnen gegenüber 2003, plus 13 Millionen Tonnen gegenüber 1990). Der Maßnahmenkatalog umfasst für den Sektor Haushalte u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Innovation (z.B. Öffentlichkeitskampagnen, Weiterbildung), Fördermaßnahmen (z.B. Gebäudeisolierung, nachwachsende Rohstoffe) und ordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. den Energieausweis). Der Maßnahmenkatalog für den Sektor Verkehr umfasst u.a. Anreizmechanismen zur Verminderung der Transportintensität bzw. Steigerung der Energieeffizienz (z.B. steuerliche Förderung verbrauchsarmer PKW), technische Verbesserungen an Fahrzeugen und Kraftstoffen sowie das Informieren der Öffentlichkeit über ressourcenschonendes Verkehrsverhalten.

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