Lexikon Erklärung: Stromabrechnung
Die Stromabrechnung wird vom Stromanbieter im Regelfall einmal jährlich oder zum Ende des Bezugszeitraumes z.B. wegen Kündigung oder Umzug erstellt. Auf jeder Stromabrechnung müssen als persönliche Angaben, die Kundennummer, die Zählernummer sowie die Rechnungsnummeraufgeführt sein. Die Angaben für den Verbrauch müssen den Zählerstand, die Abrechnungsperiode sowie den Gesamtverbrauch aufweisen.